Ablauf
Für einen Termin zur logopädischen Untersuchung benötigen Sie eine Zuweisung von einem Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe).
Darauf muss folgender Vermerk stehen: „10 x logopädische Therapie á 60 min“.
Sie muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden- ausgenommen ÖGK und BVA.
Die bewilligte Verordnung bringen Sie bitte in unsere erste gemeinsame Sitzung mit.
Da ich als Wahllogopädin arbeite, verrechne ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie reichen Ihre Original-Honorarnoten gemeinsam mit der bewilligten ärztlichen Verordnung selbst nach Abschluss der Therapie ein.
Sie erhalten einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert. Welche Kosten ersetzt werden bestimmt Ihre Krankenkasse (etwa 40-70%).
Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel den Rest.
Erstkontakt
Zu Beginn ist es mir wichtig, Sie (und ihr Kind) in Ruhe kennenzulernen.
Ausgehend von einem Untersuchungsergebnis gebe ich eine Empfehlung, ob eine Therapie notwendig ist und in welchem Umfang.
Manchmal reicht auch eine Beratung aus, um erste Schritte im Alltag umzusetzen. Bei Bedarf wird ein Kontrolltermin vereinbart, um die Entwicklung weiter verfolgen zu können.
Kosten
Die Kosten für eine Einheit richten sich je nach Tarif und Therapiedauer zwischen € 75 und € 95.
Begutachtung und Anleitung ohne nachfolgende Therapie - € 115
Die Kosten können unmittelbar bar oder innerhalb von 3 Tagen per Überweisung bezahlt werden.
Absagemodus
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (mindestens 24h vor dem Termin). Ansonsten wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Für zusätzliche Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.