Ablauf

Für einen Termin zur logopädischen Untersuchung benötigen Sie eine Zuweisung von einem Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe).
Darauf muss folgender Vermerk stehen: „10 x logopädische Therapie á 60 min“.
Sie muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Die bewilligte Verordnung bringen Sie bitte in unsere erste gemeinsame Sitzung mit.

Da ich als Wahllogopädin arbeite, verrechne ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie reichen Ihre Original-Honorarnoten gemeinsam mit der bewilligten ärztlichen Verordnung selbst nach Abschluss der Therapie ein. 
Sie erhalten einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert. Welche Kosten ersetzt werden bestimmt Ihre Krankenkasse (etwa 40-70%).
Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel den Rest.


Erstkontakt

Zu Beginn ist es mir wichtig, Sie (und ihr Kind) in Ruhe kennenzulernen.
Ausgehend von einem Untersuchungsergebnis gebe ich eine Empfehlung, ob eine Therapie notwendig ist und in welchem Umfang.
Manchmal reicht auch eine Beratung aus, um erste Schritte im Alltag umzusetzen. Bei Bedarf wird ein Kontrolltermin vereinbart, um die Entwicklung weiter verfolgen zu können. 

Kosten

Tarif à 45 Minuten - € 75 (35 Minuten Therapie + 10 Minuten Vor- und Nachbereitung ohne PatientInnen)

Tarif à 60 Minuten - € 90 (45 Minuten Therapie + 15 Minuten Vor- und Nachbereitung ohne PatientInnen)


Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach den Empfehlungen des Logopädieverbandes "logopädieaustria".


Absagemodus

Kann eine Therapieeinheit nicht wahrgenommen werden, muss diese 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.
Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden,  werden in Rechnung gestellt und nicht von der Krankenkasse refundiert.

Für zusätzliche Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.